Wednesday, December 9, 2020

Willkommen Im Jahre 1984 Oder Besser Gesagt Im Überwachungsstaat

Bundestag beschließt im Eilverfahren Spionage auf private Computer 

Ab sofort können deutsche Strafermittler private Computer mit einer Spionagesoftware angreifen.

Der Bundestag hat im Eilverfahren beschlossen, dass die Behörden künftig heimlich Spionage-Software auf Computer installieren dürfen, um Verdächtige auszuforschen. Mit dem Gesetz wird die Online-Durchsuchung von Computern ausgeweitet, die bisher nur in begrenztem Umfang zur Terrorbekämpfung zulässig ist.

Das Gesetz wurde bewusst in einem anderen, scheinbar harmlosen Gesetz über Fahrverbote versteckt. Bis vor drei Tagen war die massive Überwachung nicht in dem Gesetz enthalten. Am 9. März war das Gesetz noch in dieser Fassung diskutiert worden.
Außerdem wurde mit dem Gesetz die Möglichkeit zur Überwachung von Messenger-Diensten auf Smartphones verabschiedet. Die am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD gebilligte Neuregelung sieht vor, dass die Kommunikation bei Diensten wie WhatsApp künftig vor der Verschlüsselung abgehört oder mitgelesen werden kann. Dazu dürfen Ermittler auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses heimlich eine Spionage-Software auf das Handy des Verdächtigen laden.
„Wir beobachten immer öfter, dass Kriminelle verschlüsselt kommunizieren. Für die Behörden wird es dadurch immer schwerer, auch schwerste Straftaten aufzuklären“, erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Der Bundestag habe nun endlich eine „Befugnislücke“ bei der Strafverfolgung geschlossen. „Verschlüsselung schützt zu Recht die Vertraulichkeit der Kommunikation. Verschlüsselung ist triangle kein Freibrief für Verbrecher.“
Diese Argumente kann der Bundesverfassungsgerichts hin, bei dem die Anforderungen an Überwachungsmaßnahmen konkretisiert und außerordentlich hoch angesetzt werden: „Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und gabare Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt“, heißt es dort.
Der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) kritisiert das Gesetz scharf. Der Entwurf geht in seiner Bedeutung damit weit über die bisher im Entwurf enthaltenen Regelungen hinaus und dürfte an Eingriffstiefe und Konsequenzen den „großen Lauschangriff“ deutlich überbieten. „Angesichts dieser Eingriffstiefe ist bereits das von der Bundesregierung und den Regierungsparteien gewählte Verfahren eines nachträglich eingebrachten Änderungsantrags verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Gesetzesvorschläge, die derartig gravierende Grundrechtseingriffe mit sich bringen, dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass sie versteckt in einem Änderungsantrag eingebracht werden, um ohne Diskussion und mit großer Eile durchgesetzt zu werden.“, so DAV-Präsident Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg.
Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält die Ausnutzung von Schwachstellen in der Software von Nachrichtenanwendungen für höchst bedenklich: „Statt diese Sicherheitslücken zu beseitigen, nutzen sie Geheimdienste und Polizeibehörden für Überwachungsmaßnahmen. Dementsprechend ist es nicht verwunderlich, dass dieselben Schwachstellen auch für kriminelle Zwecke weiterhin verwendet werden. Das spektakulärste Beispiel für hierfür ist die Infiltration zehntausender Computersysteme mit dem Erpressungstrojaner WannaCry, der eine Schwachstelle verwendete, die amerikanischen Geheimdiensten seit langem bekannt war.“

Quelle DWN

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